Lizenzvergabe und Lizenznahme

Sie sind Inhaber eines Schutzrechtes oder von geheimem Know-How und möchten die Vermarktung einem Dritten überlassen. Oder Sie möchten die Rechte oder das Know-How von Dritten nutzen oder vermarkten. In dieser Situation werden häufig Lizenzverträge geschlossen, die die Bedingungen der Nutzung von Rechten bzw. der Überlassung von Know-How sowie die Gegenleistung regeln. Grundsätzlich besteht dabei Freiheit in der Gestaltung von Verträgen, beispielsweise hinsichtlich einer einfachen oder einer exklusiven Lizenz, bezüglich Vermarktungsregionen, Ausprägungen von geschützten Gegenständen und dergleichen mehr, jedoch gibt es für einige Fälle,  wie etwa beim Verkauf von Unternehmen, auch gesetzliche Vorschriften. Wir kennen das Recht und unterstützen gern bei der Ausarbeitung von Lizenzverträgen.

Lizenzverträge sind fast immer das Ergebnis von intensiven Verhandlungen. Daher hängen die vereinbarten Konditionen oft in erheblichem Maße vom Verhandlungsgeschick ab. Hier können wir Ihnen mit unserer sehr umfangreichen Erfahrung weiterhelfen.

→ Kauf von Schutzrechten

„Erfinden: ein Prozent Inspiration – neunundneunzig Prozent Transpiration.“- Thomas Alva Edison