Designschutz

Das Design von Produkten ist insbesondere gegenüber Endkunden ein wesentliches Verkaufsargument. Zum Schutz Ihrer entwerferischen Leistungen steht Ihnen das Geschmacksmuster bzw. Eingetragene Design zur Verfügung. Typischerweise – aber nicht erschöpfend – werden  ansprechende Consumerprodukte  aus den Bereichen Haushalt, Bekeidung, Sportgeräte und dergleichen mehr und auch Muster von Textilien sowie Schriftarten mit Geschmacksmustern aktiv geschützt. Unter anderem können im Bausektor anprechende Ausgestaltungen von Bauelementen und Ausstattungen geschützt werden.  Auch der Schutz der Grafik von Bildschirminhalten ist möglich – kurzum, man kann mit einem Geschmacksmuster vieles schützen, bei dem es auf das Aussehen oder auch die Haptik ankommt.

Wir übernehmen gern für Sie das Anmelden von deutschen, europäischen oder außereuropäischen Geschmacksmustern bzw. Eingetragenen Designs und vertreten Sie bezüglich der Durchsetzung der Eintragung in die Register bei den entsprechenden Ämtern. Auch im Falle von Verletzungen Ihrer Rechte stehen wir Ihnen mit Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Verletzungsklagen zur Seite.

→ Lizenzvergabe und Lizenznahme

„Alles was erfunden werden konnte, wurde erfunden.“- Charles Duell, Leiter US-Patentamt, 1899