Arbeitnehmerfinderrecht

Das Arbeitnehmererfinderrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und einem angestellten Erfinder. Dabei geht es häufig um das Recht, die Erfindung zum Patent anmelden und nutzen zu dürfen sowie eine Vergütung für den Erfinder. Auch arbeitsrechtliche Aspekte spielen hier eine Rolle.

Verbunden mit einer Inanspruchnahme einer Arbeitnehmererfindung ist die gesetzlich vorgesehene Zahlung einer Erfindervergütung, deren Berechnung nach den Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen nicht unaufwendig ist. Gerne übernehmen wird dies für Sie.

Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Etablierung von Prozessen in Ihrem Unternehmen, mit denen die gesetzlichen Vorgaben korrekt umgesetzt werden, was insbesondere im Hinblick auf Rechtsstreitigkeiten mit Arbeitnehmererfindern Rechtssicherheit bietet.

→ Freedom-to-Operate

„Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad.“- Adam Opel