Im Vergleich zu vielen anderen Kanzleien erheben wir nur für die Vertretungsübernahme in Verbindung mit der Einreichung einer Schutzrechtsanmeldung eine Pauschalgebühr.
Danach stellen wir anfallende Arbeit je nach entstehender Arbeitszeit unserer Mitarbeiter in Rechnung. Für einfache Verwaltungstätigkeiten setzen wir den Stundensatz unserer effizienten Büromitarbeiter an. Pauschale Weiterleitungsgebühren oder dergleichen gibt es daher bei uns nicht.
Unsere anwaltliche Arbeit stellen wir Ihnen nach Aufwand in Rechnung, wobei wir auf Wunsch eine Obergrenze der anfallenden Kosten festlegen, auf deren Überschreiten wir Sie rechtzeitig hinweisen.
Gern beraten wir Sie über Möglichkeiten der öffentlichen Förderung von innovativen Vorhaben.