Software-Patente
Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen.
Wir prüfen, ob und wie sich Softwarearchitektur, Datenflüsse und Systemverhalten als technische Lehre patentrechtlich darstellen lassen.
Wann Software schutzfähig sein kann
Entscheidend ist regelmäßig nicht der Quellcode als solcher, sondern ein technischer Beitrag. Ansatzpunkte können Steuerung, Datenverarbeitung, Schnittstellen, Sicherheit, Ressourcennutzung, Simulation, Signalverarbeitung oder Systemleistung sein.
Vorgehen vor der Anmeldung
Wir klären Erfindungskern, technische Wirkung, bekannte Alternativen, Offenlegungssituation, Stand der Technik und mögliche Anspruchsfassungen. Daraus entwickeln wir eine Strategie für DPMA, EPA und gegebenenfalls internationale Verfahren.
Typische Projekte
KI/ML-Pipelines, Embedded Software, IoT, Cybersecurity, Cloud-Plattformen, digitale Mess- und Steuerungssysteme, Bild-/Signalverarbeitung, Simulation und technische Datenverarbeitung.
Schnittstellen
Software-IP berührt häufig Urheberrecht, Geheimnisschutz, Lizenzierung, Open-Source-Fragen, Arbeitnehmererfindungen und Entwicklungsverträge. Diese Punkte werden früh mitgedacht, damit Schutz und Verwertung zusammenpassen.
Häufige Fragen
Computerprogramme als solche sind ausgeschlossen. Patentierbarkeit kann entstehen, wenn die Software einen technischen Beitrag oder eine weitergehende technische Wirkung erzeugt.
Vor jeder Offenlegung, etwa vor Pitchdeck, Messe, Paper, GitHub-Veröffentlichung, Kundenpilot oder Kooperationsgespräch.
Typische Felder sind KI/ML, Embedded Systems, Steuerung, Datenverarbeitung, Bild- und Signalverarbeitung, Cybersecurity, Simulation, Cloud und Schnittstellen.
