ArbEG
Arbeitnehmererfindungen geordnet erfassen und verwerten.
Wir unterstützen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Erfinder bei der Klärung, Zuordnung und Verwertung technischer Entwicklungen nach dem Arbeitnehmererfindungsrecht.
Typische Ausgangslage
Erfindungen entstehen häufig im Zusammenspiel von Mitarbeitenden, Geschäftsführung, Forschungspartnern und externen Entwicklern. Ohne klare Meldung, Fristen und Zuständigkeiten kann die spätere Verwertung erschwert werden.
Unsere Beratung
Wir unterstützen bei Erfindungsmeldung, Inanspruchnahme, Freigabe, Vergütungsfragen, internen Richtlinien, Schulungen, Dokumentation und Streitvermeidung.
Schnittstelle zur Patentstrategie
ArbEG-Fragen sollten nicht isoliert behandelt werden. Sie beeinflussen Anmeldestrategie, Prioritäten, Kooperationen, Lizenzierung, Due Diligence und die Bewertung von Schutzrechten.
Für Unternehmen und Forschung
Besonders relevant ist das Thema für technologieorientierte KMU, Start-ups, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und F&E-Abteilungen mit wiederkehrenden Entwicklungsprojekten.
Häufige Fragen
Es klärt, wem eine Diensterfindung zusteht, wie sie gemeldet und in Anspruch genommen wird und welche Vergütung geschuldet sein kann.
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit technischen Entwicklungsprojekten sollten klare Prozesse für Erfindungsmeldungen und Fristen haben.
Nur sauber zugeordnete Rechte lassen sich anmelden, übertragen, lizenzieren, bewerten oder in Kooperationen verwerten.
