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ArbEG

Arbeitnehmererfindungen geordnet erfassen und verwerten.

Wir unterstützen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Erfinder bei der Klärung, Zuordnung und Verwertung technischer Entwicklungen nach dem Arbeitnehmererfindungsrecht.

ArbEG-Prozess besprechen+49 69 75 66 17 0

Typische Ausgangslage

Erfindungen entstehen häufig im Zusammenspiel von Mitarbeitenden, Geschäftsführung, Forschungspartnern und externen Entwicklern. Ohne klare Meldung, Fristen und Zuständigkeiten kann die spätere Verwertung erschwert werden.

Unsere Beratung

Wir unterstützen bei Erfindungsmeldung, Inanspruchnahme, Freigabe, Vergütungsfragen, internen Richtlinien, Schulungen, Dokumentation und Streitvermeidung.

Schnittstelle zur Patentstrategie

ArbEG-Fragen sollten nicht isoliert behandelt werden. Sie beeinflussen Anmeldestrategie, Prioritäten, Kooperationen, Lizenzierung, Due Diligence und die Bewertung von Schutzrechten.

Für Unternehmen und Forschung

Besonders relevant ist das Thema für technologieorientierte KMU, Start-ups, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und F&E-Abteilungen mit wiederkehrenden Entwicklungsprojekten.

Häufige Fragen

Es klärt, wem eine Diensterfindung zusteht, wie sie gemeldet und in Anspruch genommen wird und welche Vergütung geschuldet sein kann.

Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit technischen Entwicklungsprojekten sollten klare Prozesse für Erfindungsmeldungen und Fristen haben.

Nur sauber zugeordnete Rechte lassen sich anmelden, übertragen, lizenzieren, bewerten oder in Kooperationen verwerten.

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© Patentanwälte Dr. Langfinger & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB.

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